12 Jahre
Garantie
Ein Juliana-Gewächshaus ist so konzipiert und hergestellt, dass es viele Jahre hält, und aufgrund der langjährigen Erfahrung bieten wir eine Garantie von 12 Jahren.
Juliana Group ist ein dänisches Privatunternehmen, das im Jahr 1963 gegründet wurde. Bei Juliana entwerfen, entwickeln und stellen wir unsere eigenen Gewächshäuser her nach den Prinzipien – Simplizität, Ästhetik, Funktionalität und Qualität. Wir bieten verschiedene Gewächshausmarken an, die jeweils Produkte mit einzigartigen Designs und Funktionalitäten enthalten. Ein durchgehendes Merkmal ist jedoch der Zusammenhang von Preis und Qualität. Die Produkte sind entworfen und hergestellt, um viele Jahre zu halten und einen besonderen Rahmen für das Anbauen von Pflanzen ebenso wie für eine Oase im Garten zu schaffen.
Deshalb geben wir gerne 12 Jahre Garantie. Die vollständige Garantieerklärung können Sie hier lesen.
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ZU IHREM GEWÄCHSHAUS VON JULIANA GEWÄCHSHÄUSER
Die Juliana Gewächshäuser GmbH ist ein führender Produzent von Gewächshäusern und basiert auf den dänischen Designprinzipien von Simplizität, Ästhetik und Funktionalität. Die robuste Profilkonstruktion verleiht den Häusern Stabilität und Funktionalität und sorgt gleichzeitig für einen eleganten Ausdruck. Ein Juliana Gewächshaus zeichnet sich durch einen ästhetischen Rahmen aus, bei dem großer Wert auf schöne Details gelegt wird.
Die Juliana Gewächshäuser GmbH verfügt über mehr als 50 Jahre Erfahrung im Bereich Gewächshäuser. Seit ihrer Gründung werden die Gewächshäuser in der dänischen Fabrik außerhalb der Stadt Odense entworfen, produziert und weiterentwickelt. Im Laufe der Jahre hat Juliana verschiedene Hersteller übernommen und damit ihr Sortiment um unterschiedliche Gewächshauskategorien und Marken erweitert.
GARANTIEERKLÄRUNG – 12 JAHRE GARANTIE
Diese Garantieerklärung gilt für die Produkte aus den Sortimenten der Marken Juliana und Halls.
Unter der Voraussetzung, dass das Gewächshaus gemäß den Vorschriften in der Montageanleitung aufgebaut und entsprechend den dort aufgeführten Anweisungen gepflegt wurde, gewähren wir eine Garantie von 12 Jahren.
Die allgemeine Pflege des Gewächshauses, wie z. B. die Reinigung, Schmierung von Teilen, das Nachziehen der Schrauben, die Wartung der Kunststoffleisten sowie die Reinigung der Dachrinnen, muss regelmäßig durchgeführt werden. Diese Maßnahmen haben einen wesentlichen Einfluss auf die konstruktive Qualität des Hauses und gewährleisten die Widerstandskraft gegenüber Wind-, Wasser- und Schneebelastungen.
DIE GARANTIE UMFASST:
- Herstellungs- und/oder Materialfehler - 12 Jahre
- Aluminiumteile und Verbindungselemente - 12 Jahre
- Allgemeine Garantie für andere Teile - 2 Jahre
BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE OBEN GENANNTE GARANTIE NICHT FÜR FOLGENDE PUNKTE GILT:
- Schäden und Funktionsprobleme, die durch fehlende oder unzureichende Schmierung und Pflege entstehen, ebenso wie Schäden aufgrund mangelnder Reinigung der pulverbeschichteten Außenflächen der Elemente.
- Für lackierte Gewächshäuser gilt eine 2-jährige Garantie auf die Lackierung. Das Abschälen des Lacks an den Profilen, das auf fehlerhafte Lackierung zurückzuführen ist, fällt jedoch unter die 12-jährige Garantie.
- Nuancenunterschiede in Farbe und Glanz von Aluminiumteilen können vorkommen. Bitte beachten Sie, dass kleine Markierungen an den Profilen auftreten können, die während des Lackierungsprozesses durch das Aufhängen der Profile entstehen. Diese sind nicht reklamationsberechtigt.
- Undichtheiten, die an Verbindungsstellen, Dachfenstern, Türen oder anderen Bauteilen auftreten können, sind nicht reklamationsberechtigt.
- Verblassen der lackierten Oberflächen durch Witterungseinflüsse oder natürlichen Verschleiß ist nicht reklamationsberechtigt.
- Kleine, kosmetische Oberflächenkratzer, die die Funktionalität nicht beeinträchtigen, sind nicht reklamationsberechtigt.
- Glas, Stegdoppelplatten, Glasleisten, Fracht, Montage sowie Schäden durch fehlerhafte Aufbewahrung der gelieferten Waren sind nicht reklamationsberechtigt.
- Glasbruch, der durch thermische Spannungen verursacht wird, ist nicht reklamationsberechtigt.
- Produkte, die durch äußere Einflüsse beschädigt werden, wie beispielsweise durch andere Bauteile, Umwelteinflüsse (z. B. Sturm), Vandalismus, höhere Gewalt (Force Majeure) oder ähnliche Ursachen, sind nicht reklamationsberechtigt. Denken Sie z.B. daran Schnee laufend vom Dach zu entfernen, um einen möglichen Bruch wegen großer Gewichtsbelastung zu verhindern, und sichern Sie Ihr Haus in Verbindung eines Sturmes ab.
- Verschleißteile, wie z. B. Türgriffe, Räder, Gleitschienen, Bolzen/Muttern, Schrauben, Zylinder, Verriegelungsvorrichtungen sowie Kunststoff- oder Gummileisten, unterliegen natürlichem Verschleiß. Es ist zu erwarten, dass diese Teile aufgrund von täglichem Gebrauch, Benutzung und Bedienung regelmäßig ersetzt werden müssen. Der Austausch von Verschleißteilen gilt als Teil der allgemeinen Pflege und ist nicht reklamationsberechtigt.
- Für Zubehörteile gilt eine Garantie von 2 Jahren.
- Die Garantie erlischt, wenn ein Produktfehler durch falsche oder unangemessene Nutzung von Bauteilen der Konstruktion verursacht wurde.
ALLGEMEINES
Wenn Sie Fehler oder Mängel an der Lieferung reklamieren möchten, müssen Sie dies innerhalb einer angemessenen Frist nach der Entdeckung des Fehlers/Mangels tun, spätestens jedoch nach 2 Monaten. Ist der Mangel auf eine unsachgemäße Installation, fehlende oder unzureichende Pflege zurückzuführen, wird die Reklamation zurückgewiesen.
Herstellungs-/Materialfehler werden auf der Grundlage der allgemeinen Industrienormen für das jeweilige Produkt beurteilt.
Wird die Reklamation anerkannt - und dies innerhalb der Garantiezeit - verpflichtet sich der Verkäufer zur Reparatur oder gegebenenfalls zur Lieferung eines neuen Produkts. Der Verkäufer kommt jedoch nicht für die Kosten der Demontage und des Austauschs des Produkts und die damit verbundenen Folgen auf.
Die Lieferung von Ersatzteilen für Produkte wird im Allgemeinen für mindestens 5 Jahre nach dem Kauf sichergestellt. Nach diesem Zeitraum kann nicht garantiert werden, dass exakt das gleiche Ersatzteil verfügbar ist. Wir bemühen uns jedoch, ein alternatives Ersatzteil mit vergleichbarer Funktionalität bereitzustellen, das sich in gleicher Weise in die Konstruktion integrieren lässt.
Bitte beachten Sie, dass ein Gewächshaus eine Einzelschichtkonstruktion ist und daher nicht vollständig dicht sein kann. Je nach Wetterbedingungen können Undichtheiten an Dachfenstern, Türen, am Dachfirst oder an den Ecken auftreten. Wir empfehlen, dies bei der Einrichtung des Gewächshauses zu berücksichtigen. Schäden an beweglichen Gegenständen, die dadurch entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Wir empfehlen, Ihrer Versicherung mitzuteilen, dass Sie ein Gewächshaus errichtet haben. Bei Schäden, die durch schlechtes Wetter verursacht wurden, sollten Sie Ihre Versicherung schnellstmöglich benachrichtigen und Maßnahmen ergreifen, um das Gewächshaus vor weiteren Schäden zu schützen.
JULIANA GRUPPE
Die Juliana Gruppe ist einer der weltweit führenden Hersteller von hochwertigen Gewächshäusern für Privatpersonen und wurde 1963 von Mogens A. Stærmose in Odense, Dänemark gegründet. Heute steht Nikolaj Stærmose in dritter Generation an der Spitze des Familienunternehmens. Hauptsitz und Produktion sind weiterhin in Odense und es gibt Tochterunternehmen in Großbritannien und Deutschland. Das Unternehmen exportiert in mehr als 20 Länder.
‘We help people grow‘. Deshalb bilden unsere Marken Halls, Juliana und Gabriel Ash, den Rahmen für Erlebnisse, die ebenso natürlich wie magisch sind. Trotz unserer langen Geschichte steht bei uns die Zukunft im Fokus und wir beschäftigen uns ständig damit, wie wir die Nachhaltigkeit unserer Gewächshäuser, verbessern können. Erfahren Sie mehr über Juliana auf dieser Seite und finden Sie Inspiration für Ihr Gewächshaus in unserem großen Inspirationsuniversum.